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Steuern

Steuerpolitik war ein Markenzeichen der FDP in den 1990er und 2000er Jahren. Die Versäumnisse der Bundesregierung 2009 – 2013 wurden wesentlich der FDP angelastet. Heute sind die Steuerreformen wie auch andere grundlegende Reformen im politischen Alltagsbetrieb an den Rand gedrängt worden.

Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick zur bislang erreichten Diskussion, die vor allem in den 1990er Jahren zu steuerpolitischer Klarheit und Prägnanz geführt hat.

Die drei Phasen der Besteuerung

Einkommen

 

Die Besteuerung des Einkommens ist in der Gesellschaft unstrittig. Diskutiert wird meist über die Höhe der Besteuerung, insbesondere in Abhängigkeit von der Höhe des Einkommens. Weitgehend unstrittig ist auch über die Einkommenssteuer hinaus, dass Deutschland ein besonders Talent darin hat, die Erhebung von Steuern kompliziert und aufwendig zu gestalten.

 

Die FDP hat ein fertiges Einkommenssteuergesetz vorgelegt, dass zum einen eine deutliche Vereinfachung beinhaltet, zum anderen steuersenkend wirkt. Bedauerlicherweise hat es die FDP versäumt, diesen Gesetzesentwurf im Koalitionsvertrag von 2009 durchzusetzen.

Eine herausgehobene Neuerung in dem Gesetzesentwurf ist der Stufentarif. Dieser sieht vier Stufen vor:

Der Gesetzesentwurf ist von 2003. Die Höhe der Einkommensstufen müsste aktualisiert werden.

Steuerpflichtige zahlen für den jeweiligen Einkommensteil den in der jeweiligen Stufe geltenden Tarif. Die erste Stufe entspricht dem steuerfreien Existenzminimum.

 

Bei beispielsweise 50.000 Euro Jahreseinkommen sind insgesamt 10.875 Euro Einkommenssteuer zu zahlen. Die Rechnung sieht für jede dieser Stufen wie folgt aus:

Die politische Debatte zur Besteuerung von Einkommen muss zwei zentrale Fragen beantworten:

  • Wie einfach soll und kann die Besteuerung erfolgen?

  • Wie hoch soll die Besteuerung sein und wieweit hängt sie von der Einkommenshöhe ab?
     

Vermögen

 

Die Besteuerung von Vermögen, der Substanz, ist immer wieder Teil der politischen Debatten.

Die einen sehen es als eine Frage der Gerechtigkeit, Vermögen zu besteuern. Die anderen halten es für eine Besteuerung der Substanz, die zumindest langfristig den anderen Steuerquellen (Einkommen, Verbrauch) die Grundlage entzieht.

Besonders deutlich wird diese Debatte bei der Erbschaftssteuer. Die einen sind der Ansicht, dass die Erben ohne eigene Mühe einen erheblichen Vermögenszuwachs gewinnen und ohne Schaden davon etwas abgeben können. Die anderen sehen es aus Sicht des Erblassers, der im Sinne der Nachhaltigkeit auf eigenen Konsum verzichtet hat, um so die Substanz für die Nachwelt und seine Nachkommen zu erhalten.

Die heutige Vermögensbesteuerung geht nach dem Prinzip vor, nur so viel Steuern zu erheben, als es dem Steuerpflichtigen möglichst nicht weh tut. Eine Erbschaftssteuer von beispielsweise 25% bei einem Unternehmen würde meist zur Insolvenz oder dem Verkauf eines Unternehmens führen. In jedem Fall würde das Unternehmen im Wettbewerb erheblich geschwächt werden, da die Mittel für die Steuer und nicht für Investitionen verwendet werden müsste.

Auch bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen wird immer wieder diskutiert, in wieweit der Begünstigte zuvor eigene Substanz verbrauchen muss, bevor öffentliche Leistungen eingesetzt werden dürfen.

Es gilt also zunächst die Frage zu beantworten, ob die Besteuerung von Vermögen sinnvoll bzw. gewünscht ist. Stimmt man einer Besteuerung zu, stellen sich die Fragen, was wie hoch zu besteuern wäre, ob verschiedene Vermögensarten in gleicher Weise besteuert werden und wie man die schädliche Wirkung möglichst gering hält. Eine besondere Schwierigkeit bei der Besteuerung von Vermögen ist die Bewertung des Vermögens und die Frage, wie die Kosten für die Erhebung niedrig gehalten werden können.

Verbrauch

 

Als Generalsteuer für den Konsum hat sich die Umsatzsteuer (umgangssprachlich Mehrwertsteuer) durchgesetzt. Die als lebensnotwendig betrachteten Dinge werden mit einem niedrigeren Satz besteuert. Auf der anderen Seite gab es historisch in Deutschland für Luxusgüter eine erhöhte Luxusumsatzsteuer.

Neben der Umsatzsteuer gibt es Verbrauchssteuern, bei denen der Gesetzgeber häufig eine lenkende Wirkung anstrebt, etwa Tabaksteuer (Gesundheit) und Mineralölsteuer (Ökologie).

Eine besondere Form von Verbrauchssteuern sind Aufwandssteuern, die während der Haltung von „Verbrauchsgütern“ erhoben werden. Dies sind u.a. Kraftfahrzeugsteuern, Hunde- und Pferdesteuern. Steuerpflichtig ist aber nicht etwa der Hund, sondern der Halter.

Neben der Höhe der Umsatzsteuer muss die Politik die Frage beantworten, welche Güter mit welchem Umsatzsteuersatz kategorisiert werden. Da die Umsatzsteuer im starken Maße von Betrug betroffen ist, beschäftigt sich die Politik auch immer mit Erhebungsformen, die Betrugsmöglichkeiten geringhalten.

Bei weiteren Verbrauchssteuern muss die politische Debatte immer wieder die Sinnhaftigkeit hinterfragen. Darüber hinaus ist auch zu prüfen, ob der Aufwand für die Besteuerung den Nutzen rechtfertigt.

 

 Fazit 

Die Politik muss die Besteuerung von Einkommen, Vermögen und Verbrauch grundlegend vereinfachen. Die Höhe der Steuersätze bleibt Teil der politischen Diskussionen und Wahlentscheidungen.

 

Es ist Aufgabe der FDP grundlegende Fragen der Steuerpolitik wieder offensiv und breit zu diskutieren und in Bevölkerung und Bundestag eine Mehrheit für die notwendigen Reformen zu gewinnen.

Inhalte und Themenauswahl sind ausdrücklich keine Vorgabe und auch nicht Teil des Antrags, sondern sollen die erforderliche Debatte illustrieren.

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